Die Chefin
Beatrice Mock vom Verein Schlofftheater in Rorschach
Aus den Kommentaren "Was ich noch zu sagen hätte" auf der letzten Seite der Bodensee Nachrichten - von Claudia Eugster. (Bildquelle: ce)
In dieser Ausgabe können Sie auf Seite 4 mehr über den Modellflugverein Thal erfahren. Wenn Sie den Namen des Gründungsobmanns lesen, dann fällt Ihnen sicher etwas auf. Jetzt aber die versprochenen Anekdoten zum Trinkgeld: Letztens waren wir in der Kleinkunst Szene unterwegs. Vor der Aufführung bestellten wir an der Bar etwas zu trinken. Erst auf Nachfrage wurde mir ein Glas ausgehändigt und der Widerwille war anzumerken. «Lieber eine saubere Flasche, als ein schmutziges Glas», kommentierte meine Begleitung und darauf stiessen wir an. Trinkgeld habe ich dann keines gegeben. Wovon machen Sie es abhängig, ob Sie Trinkgeld geben und wieviel? Das erinnert mich an ein Erlebnis, welches ich in einer Bar in Zürich hatte und wieso ich im Ausgang lieber in Bar bezahle, um nicht nüchtern am nächsten Tag auf der Bankkartenabrechnung böse Überraschungen zu erleben. In teils Clubs und Bars ist die Barzahlung leider nicht mehr möglich, so kam es dazu, dass mir da in dieser Bar im leicht angesäuselten Zustand das Kartenlesegerät unter die Nase gehalten wurde. Ich hatte als Trinkgeld 1.50 Franken gesagt. Der Betrag auf dem Display war aber horrend, sodass ich erst glaubte, dass ich doppelt sähe – so viel hatte ich nun doch nicht getrunken. Ich wies darauf hin, dass ich sicher nicht die CHF 150 Trinkgeld geben möchte, die da zu lesen waren. «Huch, ich habe den Punkt vergessen, sorry gäll», war die Antwort, ehe der Betrag korrigiert wurde. Die CHF 1.50 Trinkgeld gab ich natürlich nicht mehr. Beim horrenden Betrag hätte es aber eh eine Error Meldung gegeben. Denn aus solchen Gründen schwöre ich auf eine Prepaid Kreditkarte und weil ich nur etwas kaufen möchte, wenn ich das Geld dazu habe. Trinkgeld ist ja «behördlich toleriertes Schwarzgeld». Da muss man sich dann aber nicht wundern, wenn unsere Sozialversicherungen in Schieflage geraten. Bargeldlos bezahltes Trinkgeld muss versteuert werden, aber wenn die BVG-Reform angenommen wird, geht das z.B. auf Kosten des Trinkgeldes.
Bodensee Nachrichten Ausgabe Nr.38 (2024)
Von Claudia Eugster.
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