Daniel Borner
wird Präsident des Verbandes Schweizer Heilbäder und Kurhäuser.
Flugplatz SG-Altenrhein unter Druck. ce
Drei Fraktionen erkundigten sich in einer dringlichen Interpellation vom 10. März nach der Haltung der Regierung im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Entlastungspaket 2027 des Bundes im Zusammenhang mit den Flugsicherungskosten des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein.
Flugplatzsubventionen In der dringlichen Interpellation «Das Entlastungspaket 2027 des Bundesrates bedroht den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein und gefährdet zahlreiche Arbeitsplätze» fragten die SVP-Fraktion, die Mitte-EVP-Fraktion und die FDP-Fraktion nach der Haltung der Regierung zum Entlastungspaket 2027 des Bundes im Zusammenhang mit den Flugsicherungskosten des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein. In der Regierungsantwort wird das Problem anerkannt: Der Bundesrat hat Ende Januar 2025 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 eröffnet. Mit dem vorliegenden Vorentwurf eines Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 unterbreitet der Bundesrat Massnahmen, mit denen der Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Die Massnahmen setzen primär auf der Ausgabenseite an, enthalten aber auch einen einnahmenseitigen Teil. Mit der Vorlage ergibt sich ein Entlastungsvolumen von 2,7 Milliarden Franken im Jahr 2027 beziehungsweise 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2028. Eine der insgesamt 60 Massnahmen betrifft die Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen. Jedoch gelte es, erst die Vernehmlassungsfrist abzuwarten.
Der Bund unterstützt derzeit die
An- und Abflugsicherung auf acht Regionalflugplätzen mit jährlich rund 30 Millionen Franken. Die entsprechenden Mittel stammen aus
der Zweckbindung von Verbrauchssteuer und Zuschlag auf Flugtreibstoffen (Mineralölsteuern; Art. 87b der Bundesverfassung [SR 101]). Die Nutzerinnen und Nutzer decken durchschnittlich nur 12 Prozent der Kosten der An- und Abflugsicherung auf Regionalflugplätzen. Mit der vorgeschlagenen Kürzung sollen vermehrt die Nutzerinnen und Nutzern die Kosten der An- und Abflugsicherung tragen.
Regionalflugplätze dienen gemäss der Vernehmlassungsvorlage des Bundes zudem in erster Linie regionalen Geschäfts- und Touristikin-
teressen. Die Bundesfinanzierung
soll auf das für die Sicherstellung
der Bundesinteressen notwendige Niveau (Reservekapazitäten, Staatsflüge, Ausbildung) reduziert werden. Der Mittelbedarf dafür wird auf 5 Millionen Franken je Jahr für die Mitfinanzierung von Leistungen auf den Regionalflugplätzen Grenchen (Fokus Ausbildung) und Bern (Fokus Staatsflüge) festgelegt.
Für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein wäre dieser Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der Flugsicherung einschneidend. Die für die bisher bestehende Unterdeckung verwendeten Bundesmittel für die Kosten der Flugsicherung beliefen sich in den letzten Jahren auf 3,4 Mio. bis 5,3 Mio. Franken. Die Einnahmen durch die Anfluggebühren bewegten sich – mit Ausnahme während der Covid-19-Pandemie – jährlich relativ stabil zwischen 0,7 Millionen bis 1,0 Millionen Franken. Eine Überwälzung der bisher durch den Bund übernommenen Kosten auf die Nutzerinnen und Nutzer, wie der Bundesrat es vorsieht, ist daher unrealistisch. Ohne eine anderweitige finanzielle Unterstützung durch Dritte wäre der Flugplatz deshalb in seiner Existenz bedroht.
Die Vernehmlassungsantwort des Kantons zum Entlastungspaket 2027 des Bundes sei noch nicht verabschiedet, weshalb die Regierung noch keine Stellung dazu nehmen könne. Die Regierung setzte sich in der Vergangenheit jedoch immer dafür ein, günstige Rahmenbedingungen für den Betrieb es Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein zu schaffen. Es gilt also das Ende der Vernehmlassung am 5. Mai abzuwarten.
pd/ce
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