Leserbrief.
Die Änderung des Obligationenrechts, betreffend Mietrecht wegen Eigenbedarf, ist abzulehnen! Die Vorlage ist ungerecht und nicht zielführend. Die jetzigen Regelungen genügen und sind durch mehrere Bundesgerichtsentscheide abgedeckt. Es gibt heute genügend Verbote, die das Untervermieten regeln und einschränken. Durch die, im neuen Gesetz vorgeschriebene «Schriftlichkeit», mit der Vorschrift einer eigenhändigen Unterschrift durch den Vermieter, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet! Die Mietdauer von max. 2 Jahren gibt grosse Unsicherheiten, vor allem im Kleingewerbe, wo Untermieten üblich und weit verbreitet sind. Das neue Gesetz schädigt somit auch das Klein-Gewerbe erheblich! Das Alles stammt aus der »Küche» vom Hauseigentümerverband HEV und ich empfehle vehement eine konsequente Ablehnung!
Adrian Schmidlin, 9404 Rorschacherberg