Kantonsbeitrag für den Badhütte-Wiederaufbau
Die St.Galler Regierung beantragt dem Kantonsrat 1,54 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für den Wiederaufbau der Badhütte Rorschach.
Ein spezialisierter Zimmermann hat die Brandruine dokumentiert und mit dem vorhandenen Fotomaterial detaillierte Baupläne erstellt. Archivbild: mw
Die St.Galler Regierung beantragt dem Kantonsrat 1,54 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für den Wiederaufbau der Badhütte Rorschach.
Rorschach In ihrer Begründung führt die Regierung aus, dass mit dem Brand in der Nacht vom 23. auf den 24. Dezember 2024 die Stadt Rorschach und der ganze Bodenseeraum ein einmaliges Baudenkmal verloren hat. Auf Betonpfeilern um Wasser stehend, sei sie vom Ufer aus bloss als geschlossener, bewusst die Blicke abhaltender «Holzkasten» zu sehen gewesen. Nur als Badegast sei zu erkunden gewesen, dass es sich um eine dreiflügelige, fast schlossartige Anlage um die beiden Innenbecken gehandelt habe. Mit der Sonnenterrasse und dem Zugang ins offene Wasser sei sie Zeugnis der neuen Lebensformbewegung, insbesondere des damals ungezwungenen gemeinsamen Badens und Sonnenbadens. Die Architektur sei eine Mischung aus traditionellem Holzbau und moderner Technik. Die Badehütte habe sich vor allem durch die zeittypischen verzierten Holzelemente ausgezeichnet, von der Konstruktion bis hin zu den Details in den Umkleidekabinen.
Weiter führt die Regierung in ihrem Antrag aus, ähnlich wie bei anderen Brandkatastrophen, bei der Kappelbrücke in Luzern und der Notre-Dame in Paris, sei schon am Tag danach der Ruf nach einer Wiederherstellung laut zu vernehmen gewesen. In solchen Fällen seien Rekonstruktionen auch aus denkmalpflegerischer Sicht vertretbar, wenn sie sorgfältig und handwerklich korrekt geplant würden. Ein spezialisierter Zimmermann habe die Brandruine akribisch dokumentiert und zusammen mit dem vorhandenen Fotomaterial detaillierte Baupläne erstellt. Das nun vorliegende Projekt basiere auf diesen Plänen und stelle eine dem verlorenen Original entsprechende handwerkliche Ausführung sicher. Neben dem hölzernen Aufbau müsse auch das Betontragwerk ersetzt werden, da deutliche Korrosionsschäden an der Bewehrung die Stabilität beeinträchtigten. Die Betonkonstruktion werde wieder wie beim ursprünglichen Bau erstellt, jedoch unter Einhaltung der heutigen Normen. Der Grossteil werde vor Ort betoniert, teilweise würden wie schon 1923 schlanke Träger vorfabriziert.
Schliesslich bezeichnet die Regierung die Rekonstruktion der Badhütte als einen denkmalpflegerischen Sonderfall. Aufgrund der handwerklich sorgfältigen Ausführung, der Bedeutung des Objekts sowohl aus kulturhistorischer Sicht als auch für die Stadtsilhouette und letztlich wegen des hohen Identifikationswerts für die Bevölkerung der Region komme ein Beitragssatz von 40 Prozent der Gesamtkosten nach Abzug der 1,8 Millionen der Versicherung zur Anwendung. Der Kantonsrat behandelt die Beiträge aus dem Lotteriefonds an der kommenden Sommersession vom 8. bis 10.Juni.
Franz Welte
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